Auto: Von der A59 kommend Abfahrt Wahn, dann Richtung Porz/Zündorf fahren. In Höhe der Bahnhaltestelle "Zündorf" nach links und gleich wieder rechts abbiegen. Aus Köln der Kölner bzw. Hauptstr. Richtung Süden folgen und in Höhe der Kirche links in die Houdainer Str. abbiegen. Über die Ampel und schon ist man da. Aus Niederkassel der Schmittgasse (vorher Loorweg bzw. Lülsdorfer Str.) Richtung Norden folgen und an der Grundschule rechts in die Houdainer Str. fahren.
Bahn: Linie 2 oder 7 bis "Zündorf" (Endhaltestelle). Von dort noch 50 m zu Fuß. Über die Wahner Str. Richtung Feld, am Ende rechts zur Grundschule.
Bus: Aus Wahn die Linie 164, "Zündorf" aussteigen, dann noch 50 m zu Fuß. Aus Niederkassel die Linie 164 oder 501 bis "Zündorf Mitte", hält direkt vor der Grundschule.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. September 2011 um 11:48 Uhr
Training
Legende:
Bonsais (5-7)
Kinder/Jugendliche (8-13)
Erwachsene (ab 14)
Alle
Montag
Dienstag
Mittwoch
Freitag
Samstag
Zeit: 12:00-15:00 Gruppe: Alle Inhalt:Nach Ankündigung Trainer: n.n.
Zeit: 19:30-21:00 Gruppe: Erwachsene (ab 14) Inhalt: Kumite, Kihon Trainer: Stefan
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. April 2012 um 07:52 Uhr
Trainer
Trainer
Name
Kontakt
Lizenzen (DKV)
Foto
Ralf Weirauch
4. Dan
Trainer-A DKV
Bundesprüfer-B
Shotokan+SOK
Hans-Jochen König
4. Dan
Trainer-B
Karate-Lehrer DKV
Bundesprüfer-B
Landeskampfrichter-A
Rudolf Müller-L. Ferreira
3. Dan
Fachübungsleiter-C
Bundesprüfer-B
Thomas Schmitz
2. Dan
Trainer-C Leistungssport
Stefan Witterhold
2. Dan
Steffen Voigtländer
1. Dan
Trainer-B Leistungssport
Fachübungsleiter-C
Landesprüfer-C
Landeskampfrichter-B
Sandra Naß
1. Kyu
Trainerin-C Leistungssport
Jugendleiterin
Daniela Leitinger
3. Kyu
Gruppenhelferin
Jan Leitinger
3. Kyu
Trainerassistent
Diana Pfensig
4. Kyu
Gruppenhelferin
Inaktive Trainer
Matthias Blittersdorf
2. Dan
Trainer-B Leistungssport
Fachübungsleiter-C
Fachübungsleiter-P
Karim Okasha
1. Dan
Trainer-C Breitensport
Landesprüfer-C
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 11. März 2012 um 20:25 Uhr
Vorstand
Vorstand
Funktion
Name
Kontakt
Foto
1. Vorsitzender
Steffen Voigtländer
2. Vorsitzender
Ralf Weirauch
Kassierer
Matthias Blittersdorf
Jugendwartin
Daniela Leitinger
Vereinsjugend
Jugendsprecherin
Malin
Jugendsprecher
Markus
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. September 2011 um 11:29 Uhr
Dojo
Virtueller Rundgang durch unser Dojo:
weitere Bilder folgen..
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. September 2011 um 11:03 Uhr
Kosten
Aufnahmegebühr
einmalig € 11,00
Sportpass
einmalig € 4,00
Regelbeitrag
monatlich € 12,50
halbjährlich € 75,00
Bonsai-Beitrag
für Mitglieder der Bonsai-Gruppe, 4-7 Jahre (keine weiteren Kosten)
halbjährlich € 48,00
Kölnpass-Inhaber
kostenfrei
Familienbeitrag: Für das 1. Familienmitglied gilt der Regelbeitrag.
Jedes weitere Familienmitglied
monatlich € 6,001
halbjährlich € 36,001
Sonderbeitrag für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Wehr- oder Ersatzdienstleistende2
monatlich € 6,00
halbjährlich € 36,00
Trainingsgebühr für Nichtmitglieder2
pro Trainingseinheit € 3,00
Jahressichtmarken
für Karateka bis 14 Jahre
für Karateka ab (einschl.) 14 Jahre
jährlich € 15,003
jährlich € 20,003
1Gilt für das Mitglied mit dem günstigeren Beitrag.
2Ausnahmen regelt der Vorstand (Vereinssatzung §3, Ziffer 1-2 sowie Vereinsordnung §1, Ziffer 1) im Einzelfall.
3Wird vom Deutschen Karateverband festgelegt.
Hierbei gilt:
a) Die Beiträge sind halbjährlich oder jährlich, bargeldlos, per Lastschrift oder Dauerauftrag im Voraus zu entrichten (vgl. §9 der Vereinssatzung).
b) Die Aufnahmegebühr ist zahlbar bei Abgabe des Antrags auf Aufnahme in den Verein, spätestens jedoch bei Zahlung der ersten Mitgliedbeiträge.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 13:16 Uhr
Leistungen
Der Budokan e.V. Köln ist Mitglied in national anerkannten Fachverbänden:
Über die "Sporthilfe e.V." hat der Verein für jedes Mitglied folgende Ergänzungsversicherungen abgeschlossen:
Sportunfallversicherung
Sporthaftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Kranken- und Rechtsschutzversicherung
Der Verein garantiert die sportliche Ausbildung der Mitglieder im Karate des jap. Shotokan-Stils nach den Richtlinien des DKV und Training unter Anleitung an den im Trainingsplan angegebenen Tagen.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. September 2011 um 13:22 Uhr
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 13. März 2012 um 18:36 Uhr
Satzung
Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein mit Sitz in Köln trägt den Namen Budokan e.V. Köln und wird seit dem 03.09.1985 im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 9100 geführt. Der Gerichtsstand ist Köln. Als Versicherungsträger gilt die "Sporthilfe e.V." in Duisburg. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck und Tätigkeit Zweck und Tätigkeit des Vereins ist es, mittels Vermittlung der japanischen Kampfkünste die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Gedanken der Völkerverständigungdarzustellen und zu fördern. Gleichrangig ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gegen Gewalt und Diskriminierung. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind:
1. 1. Vorsitzende/r
2. 2. Vorsitzende/r
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die unter 1. und 2. aufgeführten Personen. Sie haben Gesamtvertretungsmacht. So weit die durch Rechtsgeschäft zu begründende Verpflichtung des Vereins 250,00 € (zweihundertfünfzig) nicht übersteigt, kann jeder von ihnen den Verein allein vertreten. Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Grenze 50,00 € (fünfzig) pro Monat. Bei Rechtsgeschäften zwischen dem Verein und dem 1. oder 2. Vorsitzenden im Sinne des § 181 BGB wird der Verein durch den jeweils anderen allein und unbeschränkt vertreten.
Weitere Organe sind in der Vereinsordnung aufgeführt.
§ 4 Mitgliedschaft Mitglied kann jeder werden, der gewillt ist, zur Förderung und zum Aufbau des Vereins beizutragen. Jedoch kann vom Vorstand solchen Personen die Mitgliedschaft verweigert werden, die durch ihren Ruf oder ihr Verhalten das Ansehen des Budosports herabsetzen könnten.
Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem satzungsmäßigen Zweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters für die Aufnahme.
§ 5 Mitgliederversammlung Alle zwei Jahre findet im 1. Quartal des jeweiligen Jahres die ordentliche Jahreshauptversammlung statt. Eine Mitgliederversammlung wird in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Die Einladungen erfolgen schriftlich durch den geschäftsführenden Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und einer Ladungsfrist von einer Woche.
§ 6 Wahlen Den Modus der Wahl der Organe des Vereins sowie die Stimmberechtigung regelt die Vereinsordnung.
§ 7 Beschlüsse und Auflösung des Vereins 1. Beschlüsse:
Satzungsänderungen müssen mit ¾ aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Alle weiteren Beschlussmodi des Vereins sowie die Stimmberechtigung regelt die Vereinsordnung.
2. Auflösung:
Nur eine eigens dazu einberufene Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschließen. Hierzu ist eine ¾ Mehrheit der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer erforderlich, und zwar immer in geheimer Abstimmung.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die "Aktion Sorgenkind", die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung zu verwenden hat. Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurückerhalten. Als Liquidatoren werden von der Versammlung drei Mitglieder bestellt.
§ 8 Kassenprüfer Die Bestellung eines Kassenprüfers oder mehrerer Kassenprüfer regelt die Vereinsordnung.
§ 9 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
Höhe und Zahlungsmodus der Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge regelt die Vereinsordnung.
§ 10 Austritt aus dem Verein Jedes Mitglied hat sich bei Austritt aus dem Verein schriftlich per Einschreiben abzumelden. Der Austritt kann jedoch nur zum Jahresende erfolgen und muss bis spätestens zum 15. November angezeigt werden. Später eingehende Abmeldungen können dann nach dieser Frist nur noch für das nächste Jahr angenommen werden.
Die Entscheidung über Ausnahmen von dieser Regelung trifft der Vorstand jeweils für den Einzelfall.
§ 11 Verhalten der Mitglieder Mitglieder, die durch unsportliches Verhalten das Ansehen des Vereins schädigen, können auf Beschluss jedes der in der Vereinssatzung unter § 3, Ziffer 1-2 sowie in der Vereinsordnung unter §1, Ziffer 1 genannten Organe ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Verhalten außerhalb des Dojos und des Trainings. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
Ist ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand, kann es nach zweimaliger Anmahnung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Die finanziellen Verpflichtungen des Mitglieds gegenüber dem Verein bleiben jedoch bestehen. Erhebt das Mitglied, nachdem es von seinem Ausschluss nach Abs.1 oder 2 Kenntnis erhalten hat, binnen einer Frist von 14 Tagen Einspruch, wird hierüber durch Beschluss einer Mitgliederversammlung entschieden.
§ 12 Ordnung
Der Verein hat eine Vereinsordnung. Sie ist nicht Satzungsbestandteil.
Die Vereinsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben, sofern diese Satzung nichts anderes regelt.
Die Inhalte der Vereinsordnung sind für alle Mitglieder bindend.
§ 13 Schlussbestimmungen Die Satzung in ihrer jetzt gültigen Form wurde am 27.02.2009 durch die Jahreshauptversammlung mit der notwendigen Mehrheit angenommen.
Vereinsordnung
§1 Weitere Organe des Vereins
1. Geschäftsführer/-in
2. Kassierer/-in
3. Trainerkollektiv
4. Frauenwart/-in
5. Jugendwart/-in
6. Gerätewart/-in
§ 2 Wahlen Die in der Vereinssatzung unter § 3, Ziffer 1-2 sowie in der Vereinsordnung §1, Ziffer 1, 2, 4-6 aufgeführten Personen werden während der ordentlichen Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Frauenwartin wird von den weiblichen Mitgliedern des Vereins gewählt, wobei die in der Vereinssatzung unter § 3, Ziffer 1-2 sowie die in der Vereinsordnung §1, Ziffer 1-2 benannten Personen je mit einer Stimme an der Wahl teilnehmen können.
Der Jugendwart wird von der Jugendversammlung vorgeschlagen und durch die Jahreshauptversammlung gewählt. Bis zur Wahl bestimmt der Vorstand einen kommissarischen Jugendleiter.
Das Trainerkollektiv wird vom Vorstand je nach Qualifikation eingesetzt.
Die Vereinigung von mehr als zwei Ämtern in einer Person ist unzulässig.
Wenn eine Person, die für eine der in der Satzung oder der Vereinsordnung aufgeführten Funktionen gewählt wurde diese Funktion aufgibt, kann der Vorstand eine andere Person für die Wahrnehmung dieser Aufgabe bis zur nächsten Versammlung und Wahl einsetzen. Über den Wechsel sind die Mitglieder per Aushang zu informieren.
§ 3 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Beitrages und der Aufnahmegebühr wird vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Über Stundung oder Erlass von Beiträgen in begründeten Fällen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Für die Erledigung der Beitragszahlungen und aller übrigen Verpflichtungen ist der Sitz des Vereins zuständig.
Aufnahmegebühr
einmalig € 11,00
Sportpass
einmalig € 4,00
Regelbeitrag
monatlich € 12,50
halbjährlich € 75,00
Bonsai-Beitrag
für Mitglieder der Bonsai-Gruppe, 4-7 Jahre (keine weiteren Kosten)
halbjährlich € 48,00
Familienbeitrag: Für das 1. Familienmitglied gilt der Regelbeitrag.
Jedes weitere Familienmitglied
monatlich € 6,001
halbjährlich € 36,001
Sonderbeitrag für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Wehr- oder Ersatzdienstleistende2
monatlich € 6,00
halbjährlich € 36,00
Trainingsgebühr für Nichtmitglieder2
pro Trainingseinheit € 3,00
Jahressichtmarken
für Karateka bis 14 Jahre
für Karateka ab (einschl.) 14 Jahre
jährlich € 15,003
jährlich € 20,003
1Gilt für das Mitglied mit dem günstigeren Beitrag.
2Ausnahmen regelt der Vorstand (Vereinssatzung §3, Ziffer 1-2 sowie Vereinsordnung §1, Ziffer 1) im Einzelfall.
3Wird vom Deutschen Karateverband festgelegt.
Zu Beginn eines jeden Jahres ist von jedem Vereinsmitglied, das im Besitz eines Sportpasses ist, die Jahressichtmarke zu bezahlen. Die Höhe der Kosten für die Jahressichtmarke ist abhängig vom Bundesverband, dem die jeweilige Abteilung angehört, und ist vom Vereinsmitglied für jede von ihm ausgeübte Sportart zu entrichten, wenn er Ausweise verschiedener Verbände besitzt. Der Vorstand bestimmt, ob Mitglieder, die mehrere der vom Verein angebotenen Sportarten betreiben, für jede von ihnen zusätzlich betriebene Sportart einen zusätzlichen Monatsbeitrag zu zahlen haben. Bei dieser Entscheidung wird gleichzeitig die Höhe des Ergänzungsbeitrages festgelegt, der jedoch 50% des Grundmitgliedsbeitrages nicht übersteigen darf.
§ 4 Zahlung der Beiträge Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils halbjährlich im Voraus zu entrichten. Die in der Vereinssatzung unter § 3 Ziffer 1-2 sowie in der Vereinsordnung unter §1, Ziffer 1-2 bezeichneten Personen sind von der Beitragspflicht befreit, ebenso die Ehrenmitglieder. Die Zahlung hat bargeldlos per Lastschrift zu erfolgen.
§ 5 Beschlüsse des Vereins
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes und des Protokollführers beurkundet.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben; diese Regelung gilt nicht für die Wahl des Jugendwarts, bei der alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr Stimmrecht haben. Die Beschlüsse jeder Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
§ 6 Kassenprüfer
Die Hauptversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Revisor, der verpflichtet ist, die Buchführung des Kassierers zu überwachen, die Kassenbelege und den Kassenbericht zu prüfen und in der Hauptversammlung darüber zu berichten. Jede Prüfung ist 6 Tage vorher über den Vorstand anzumelden.
§ 7 Verwaltung und Veröffentlichung von Daten
Persönliche Daten werden zum Zwecke der Vereinsverwaltung elektronisch erfasst und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Bis auf Widerruf erteilt das Mitglied dem Budokan e.V. Köln sein Einverständnis, Bild- und Tonmaterial ohne zusätzliche ausdrückliche Genehmigung, zum Zwecke der Werbung, zu veröffentlichen.
§ 8 Schlussbestimmungen Die Vereinsordnung in ihrer jetzt gültigen Form wurde am 27.02.2009 einstimmig durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 13:13 Uhr
Geschichte des Budokan e.V. Köln
Hier entsteht in Kürze eine Chronologie des Budokan e.V. Köln
Geschichte des Karate
Geschichte des Karate
Chinesische Mönche entwickelten um 500 n. Chr. eine Form der waffenlosen Selbstverteidigung, die später über Handelswege auch auf die Insel Okinawa (Japan) gelangte. Dort vermischte sie sich mit bereits existierenden Kampfkünsten und das Wissen darum wurde zunächst im Geheimen weitergegeben.
Erst 1900 gab es die erste öffentliche Demonstration und die Verbreitung des Karate nahm zunächst auf Okinawa seinen Lauf. 1922 folgte Chichin Funakoshi, der Begründer des modernen Karate, einer Einladung auf das japanische Festland, um dort Karate zu unterrichten. Die erste Demonstration in Europa fand 1954 in Paris statt und der Weg bis nach Deutschland dauerte weitere 3 Jahre.
Karate bedeutet übersetzt "leere Hand", Karate-Do "der Weg der leeren Hand".
Deshalb wird Karate ohne Waffen betrieben. Die einzelnen Techniken werden zunächst in der Grundschule (Kihon) erlernt, später dann in verschiedenen Formen des Kumite (Kampf) mit und an einem Partner ausprobiert.
Dabei kommt es nie zu einem echten Treffer, denn die Techniken werden kurz vor dem Körper abgestoppt, um den Partner nicht zu verletzen.
Das dritte Element des Karate Trainings ist die Kata: eine festgelegte Abfolge von Techniken, die den Kampf gegen mehrere imaginäre Gegner symbolisiert.
Auch nach jahrelangem Training gibt es immer noch Kombinationen und Übungsformen, die den Karateka vor neue Herausforderungen an seine Geschicklichkeit und Beweglichkeit stellen, so daß man sich und seine Fähigkeiten ständig weiterentwickeln und vervollkommnen kann.
Geschichtlicher Hintergrund und Bedeutung
Die Entstehungsgeschichte des Karate liegt mehr als tausend Jahre zurück, als der buddhistische Mönch und Begründer des Zen, Daruma (Boddhidarma), im Kloster Shao Lin in China lebte. Er unterwies seine Schüler in körperkräftigenden Übungen, die Ausdauer und Stärke verleihen sollten; denn die harte Disziplin ihrer Religion verlangte eine kräftige Konstitution.
Diese Körperschule wurde dann weiterentwickelt und als Shao-Lin-Kampfkunst bekannt. Chinesen brachten sie später nach Okinawa, wo sie sich mit den einfallsreichen Kampftechniken dieser Insel vermischte.
Als der Herrscher des Inselreiches und der spätere Feudalherrscher von Kagoshima den Waffenbesitz verboten, förderten sie ungewollt die Entwicklung des "Kämpfers mit leeren Händen" als Selbstverteidigung. Diese Budo- oder Kampfkunst wurde aufgrund ihrer chinesischen Herkunft Karate genannt, geschrieben mit den Schriftzeichen, die wörtlich "chinesische Hand" besagten. Der moderne Meister dieser Kunst, Funakoshi Gichin, der 1955 im Alter von 88 Jahren starb, änderte die Schriftzeichen in der Weise, daß sie nunmehr - bei gleicher Aussprache - "leere Hände" bedeuteten. Funakoshi wählte diese Bedeutung bewußt wegen ihres Sinngehaltes in der zen-buddhistische Philosophie. Für den Meister war Karate eine Kampfkunst, gleichzeitig aber auch ein Weg ("Do"), den Charakter zu formen. Er schrieb: "So, wie die blankte Oberfläche eines Spiegels alles wiedergibt, was vor ihm steht, und wie ein stilles Tal selbst den schwächsten Laut weiterträgt, soll der Karateschüler sein Inneres leermachen von Selbstsucht und Boshaftigkeit, um in allem, was ihm begegnen könnte, angemessen zu handeln. Das ist mit kara oder "leer" im Karate gemeint."
Karate wurde der japanischen Öffentlichkeit erstmals im Jahre 1922 demonstriert. Funakoshi, der in jenen Tagen Professor an der Pädagogischen Hochschule von Okinawa war erhielt eine Einladung zu einer Vorlesung und Demonstration anläßlich einer Veranstaltung mit altjapanischen Kampfkünsten durch das Erziehungsministerium. Seine Darbietung beeindruckte die Zuschauer so stark, daß er mit zahlreichen Bitten bedrängt wurde, in Tokio zu unterrichten. Und so lehrte Funakoshi, statt nach Okinawa zurückzukehren, an der Universität und auch im Kodokan, der Hochburg des Judo, bis er 1936 den Shotokan gründen konnte, ein Meilenstein in der Geschichte des Karate in Japan.
Die Rolle des Karate im modernen Zeitalter ist vielgestalt. Als eine bevorzugte Form der Selbstverteidigung wird Karate fast überall in Schulen und Clubs gelehrt.
In Japan und in vielen Ländern gewinnt Karate zusehends an Beliebtheit: als ein Kampfsport, der innere Disziplin, aber auch äußere Tapferkeit verlangt. Das was ursprünglich im Fernen Osten als Kriegskunst entwickelt wurde, hat die Zeit überdauert und wandelt sich im Laufe der Jahrhunderte nicht nur zu einer hochwirksamen Form der waffenlosen Selbstverteidigung, sondern auch zu einem aufregenden, anspruchsvollen Sport, dem sich begeistert Schüler aus aller Welt verschreiben.
Im modernen Karate gibt es zwei Wettkampfformen : Kata und Kumite
KATA (wörtlich "Form") ist eine Art Scheinkampf gegen mehrere imaginäre Gegner, die aus verschiedenen Richtungen angreifen. Die Reihenfolge der Angriffs- und Abwehrtechniken ist festgelegt.
Die Faszination und Schönheit der Kata liegt in der Ausstrahlung von Kampfgeist, Exaktheit der Bewegung und Rhythmus des Ausführenden.
KUMITE (wörtlich "Freier Kampf") lebt von starken kontrollierten Techniken, die jedoch so präzise ausgeführt werden müssen, daß sie den Gegner nicht verletzen. Eine feste Wettkampfordnung regelt dabei die zulässigen Zielregionen, die Art der Ausführung von Techniken, sowie positive und negative Wertungen.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. September 2011 um 10:50 Uhr