Aufnahmegebühr |
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einmalig € 12,00 |
Sportpass |
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einmalig € 10,00 |
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Mitgliedsbeitrag normal |
monatlich € 15,00 |
halbjährlich € 90,00 |
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Mitgliedsbeitrag Ermäßigte2, weitere Familienmitglieder1 |
monatlich € 10,00 |
halbjährlich € 60,00 |
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Jahressichtmarken |
für Karateka bis 14 Jahre |
jährlich € 18,003 |
Gebühren |
Lastschriftrückbuchung |
€ 3,00 |
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1Gilt für das Mitglied mit dem günstigeren Beitrag. 2Zweiter Karateverein, weitere Ausnahmen regelt der Vorstand (Vereinssatzung §3, Ziffer 1-2 sowie Vereinsordnung §1, Ziffer 1) im Einzelfall. 3Wird vom Deutschen Karateverband festgelegt. |
Hierbei gilt:
a) Die Beiträge sind halbjährlich oder jährlich, bargeldlos, per Lastschrift oder Dauerauftrag im Voraus zu entrichten (vgl. §9 der Vereinssatzung).
b) Die Aufnahmegebühr ist zahlbar bei Abgabe des Antrags auf Aufnahme in den Verein, spätestens jedoch bei Zahlung der ersten Mitgliedbeiträge.